100 km/h Regelung

Gerne erläutern wir Ihnen hier die 100 km/h Regelung in DEUTSCHLAND!   

Grundsätzlich gilt für alle Anhänger-Gespanne innerorts max. 50 km/h und außerorts höchstens 80 km/h. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine 100 km/h Zulassung und somit eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (keine Landstraßen) möglich.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE 100 km/h ZULASSUNG:

  1. Das Zugfahrzeug darf bis max. 3500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
  2. Das Zugfahrzeug muss immer mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
  3. Die Reifen des Pkw Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen auf mind. 120 km/h (Klasse L) zugelassen sein.
  4. Am Pkw Anhänger muss am Heck eine 100 km/h Plakette (100 km/h Aufkleber) angebracht sein. Diese Plakette erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle und muss ein Siegel besitzen.
  5. Ein gebremster Pkw Anhänger muss immer mit hydraulischen Radstoßdämpfer / Achsstoßdämpfer ausgestattet sein.

Des weiteren müssen bestimmte Massenverhältnisse zwischen Ihrem Zugfahrzeug und dem Pkw Anhänger eingehalten werden.
Die zulässige Gesamtmasse bzw. das zul. Gesamtgewicht des Anhängers ist immer abhängig vom Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss immer mit folgendem Faktor X multipliziert werden.

FAKTOR

  • 0,3 für ungebremste Pkw Anhänger und gebremste Pkw Anhänger ohne Radstoßdämpfer / Achsstoßdämpfer 
  • 1,1 für gebremste Pkw Anhänger mit montierten Radstoßdämpfer / Achsstoßdämpfer
  • 1,2 für gebremste PKW Anhänger mit Antischlingerkupplung (AKS) und montierten Radstoßdämpfer / Achsstoßdämpfer

HINWEIS

Ungebremste Pkw Anhängern mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 750 kg erhalten in der Regel alle eine 100 km/h Zulassung. Jedoch dürfen Sie mit diesen Pkw Anhängern nur 100 km/h fahren, wenn Ihr Zugfahrzeug mindestens ein Leergewicht von 2500 kg hat.

ACHTUNG

Einige Händler argumentieren beim Verkauf mit der 100 km/h Zulassung, weisen Sie jedoch nicht auf das passende Zugfahrzeug hin!