100 km/h-Zulassung


Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllen!

  • Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
  • Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein. Das ist bei unseren Anhängern Standard. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
  • Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
  • Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
    • 0,3 für ungebremste Anhänger
    • 1,1 für gebremste Anhänger
    • 1,2 mit Antischlingerkupplung.
 

Berechnungsbeispiele 100 km / h


Ungebremster Anhänger
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg

Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg

Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg

Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst.
Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast.